Q&A: Gemietete Garage: Garagentor klemmt geht nicht mehr auf?

Frage von Volker: Gemietete Garage: Garagentor klemmt geht nicht mehr auf?
Bei meiner gemieteten Einzelgarage klemmt das Garagentor. Ich bringe das Tor nicht mehr auf.

Wer muss die Reparaturkosten bezahlen? Der Vermieter oder ich als Mieter?
Mein Auto steht zum Glück nicht in der Garage. Wollte es aber in die Garage stellen. Ist wohl etwas Glück dabei gewesen….
Mein Auto ist zum Glück nicht in der Garage. Wollte es aber dort einstellen…..

Beste Antwort:

Answer by Polly
Ich glaube der Vermieter,aber rufe dort doch einfach mal an und frage ihn!

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9 Kommentare bisher

  1. Scheriff am 20.01.2012

    Hallo,

    ich denke auch, daß der Vermieter die Instandsetzung bezahlen muss und hoffe für Dich, dass Dein Wagen nicht in der Garage steht.

  2. Peter K am 20.01.2012

    Grundsätzlich der Eigentümer, also der Vermieter, wenn er Dir nicht eine vorsätzlich oder grob fahrlässige Bedienung beim Öffnen und Schließen des Garagentores nachweisen kann.

  3. Franky am 20.01.2012

    Normalerweise der Besitzer, nur wenn er Mutwilligkeit feststellt, dann kann er den Verursacher heranziehen. Das Tor muss geöffnet werden um festzustellen woran es liegt dass es klemmt.

    Gruß
    Franky

  4. gewola2005 am 20.01.2012

    Das Garagentor ( Rep. ) müsste eigentlich der Mieter zahlen .
    Der Vermieter benutzt ja das Tor nicht.Ich denke daß
    das Tor bei Übernahme der Garage in Ordnung war.
    Aber das ist meine Meinung !!!!!!!!!!

  5. Sprendlinger am 20.01.2012

    Grundsätzlich der Vermieter, ausser wenn Du den Schaden selbst verursacht hast.

  6. Wolle am 20.01.2012

    In erster Regel der Vermieter oder du last es reparieren und schickst im Vermieter die Rechnung.

  7. bambi am 20.01.2012

    auf keinem fall eigene Reparatur beauftragen,brauch vermieter nicht anzuerkennen. vermieter vorher in kenntnis setzen!!!!!! den schaden beheben muß der besitzer insofern keine unsachgemäße behandlung oder sachbeschädigung seitens des mieters nachgewiesen werden kann,ps. es gibt klauseln wo klein Reparaturen selbst übernommen werden müssten

  8. ich_und_du am 20.01.2012

    Schau zunächst mal in den Mietvertrag, was da bezüglich Reparaturen steht.
    Oft gehen sogenannte Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag zu Lasten des Mieters.
    Spreche vorher in jeden Fall aber vorher mit dem Vermieter oder dem Hausmeister, ev. ist es ja nur eine Kleinigkeit und es funktioniert alles wieder zu deiner Zufriedenheit!

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